{"id":203,"date":"2016-06-16T12:09:51","date_gmt":"2016-06-16T12:09:51","guid":{"rendered":"http:\/\/wordpress.p361665.webspaceconfig.de\/?page_id=203"},"modified":"2025-05-09T13:51:06","modified_gmt":"2025-05-09T11:51:06","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/bio-mechanik.org\/wordpress\/de\/satzung\/","title":{"rendered":"Satzung der Deutschen Gesellschaft f\u00fcr Biomechanik e.V"},"content":{"rendered":"<h2>\u00a7 1 Name, Sitz und Rechtsf\u00e4higkeit<\/h2>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">Der Name der Gesellschaft lautet \u201cDeutsche Gesellschaft f\u00fcr Biomechanik\u201d. Ihr Sitz ist Ulm. Sie ist in das dortige Vereinsregister einzutragen. Nach der Eintragung erh\u00e4lt der Vereinsname den Zusatz \u201ce. V.\u201d.<\/p>\n<h2>\u00a7 2 Zweck der Gesellschaft<\/h2>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">Zweck der Gesellschaft ist die F\u00f6rderung der Wissenschaft der Biomechanik im weitesten Umfang in ihrer zentralen Bedeutung f\u00fcr die gesamte Biologie, Medizin, Tiermedizin und den Sport weiterzuentwickeln. Hierzu dienen:<\/p>\n<p style=\"padding-left: 80px;\">\u2022 Die Abhaltung von Tagungen<br \/>\n\u2022 die Ver\u00f6ffentlichung der hierbei gehaltenen Referate und Vortr\u00e4ge in einem geeigneten Organ<br \/>\n\u2022 der Gedanken- und Erfahrungsaustausch zwischen Wissenschaftlern<br \/>\n\u2022 die Herstellung und Vertiefung der Beziehungen zu den der Biomechanik verbundenen Disziplinen der Medizin, der Ingenieur- und Naturwissenschaften sowie zu in- und ausl\u00e4ndischen Fachgesellschaften insbesondere der Europ\u00e4ischen Gesellschaft f\u00fcr Biomechanik<br \/>\n\u2022 die F\u00f6rderung der Lehre und des wissenschaftlichen Nachwuchses die Vertretung der Wissenschaft Biomechanik und die Beratung der \u00d6ffentlichkeit, \u00f6ffentlich-rechtlicher Einrichtungen und der Beh\u00f6rden, Normengremien und Institutionen der Forschungsf\u00f6rderung<br \/>\n\u2022 die Auszeichnung wissenschaftlicher Arbeiten auf dem Gebiet der Biomechanik<br \/>\n\u2022 die Auszeichnung von Personen, die sich um die Entwicklung der Biomechanik besonders verdient gemacht haben<br \/>\n\u2022 Arbeitsgemeinschaften der Gesellschaft<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">Dar\u00fcber hinaus ist der Verein mit der Mittelbeschaffung und deren Weiterleitung an steuerbeg\u00fcnstigte K\u00f6rperschaften oder K\u00f6rperschaften des \u00f6ffentlichen Rechts ein F\u00f6rderverein i.S. des \u00a7 58 Nr. 1 AO. Dazu werden auch Veranstaltungen, die der ideellen Werbung f\u00fcr den gef\u00f6rderten Zweck dienen, durchgef\u00fchrt.<\/p>\n<h2>\u00a7 3 Gemeinn\u00fctzigkeit<\/h2>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">1. Die Deutsche Gesellschaft f\u00fcr Biomechanik verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201cSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201d der Abgabeordnung.<br \/>\n2. Die Gesellschaft ist selbstlos t\u00e4tig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<br \/>\n3. Mittel der Gesellschaft d\u00fcrfen nur f\u00fcr Satzungszwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft.<br \/>\n4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<br \/>\n5. Bei Aufl\u00f6sung oder Aufhebung der Gesellschaft oder bei Wegfall des gemeinn\u00fctzigen Zweckes f\u00e4llt das Verm\u00f6gen an die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG, Bonn-Bad Godesberg) zur F\u00f6rderung von Wissenschaft und Forschung.<\/p>\n<h2>\u00a7 4 Mitgliedschaft<\/h2>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">1. Nat\u00fcrliche Personen k\u00f6nnen Ordentliche Mitglieder oder Junior Mitglieder werden. \u00dcber den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand, vorbehaltlich der Zustimmung der Mitgliederversammlung.<br \/>\n2. Alle Personen unter 30 Jahren k\u00f6nnen auf Antrag Juniormitglied werden. Nach Erreichen der Altersgrenzen werden diese automatisch Vollmitglieder.<br \/>\n3. Die Kommunikation mit den Mitgliedern erfolgt vornehmlich \u00fcber E-Mail. Die Mitglieder sind verpflichtet ihre Erreichbarkeit auch beim Wechsel der E-Mailadresse zu gew\u00e4hrleisten.<br \/>\n4. Der Jahresbeitrag f\u00fcr die ordentlichen Mitglieder wird von der Mitgliederversammlung f\u00fcr das auf diese Mitgliederversammlung folgende Gesch\u00e4ftsjahr festgesetzt. Der Jahresbeitrag f\u00fcr Junior Mitglieder betr\u00e4gt die H\u00e4lfte des Jahresbeitrages f\u00fcr die ordentlichen Mitglieder. Jedes beitragspflichtige Mitglied ist zur Zahlung des Beitrages zu Anfang des laufenden Jahres verpflichtet.<br \/>\n5. Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Austritt oder Ausschluss des Mitglieds. Der Austritt ist jederzeit m\u00f6glich durch schriftliche Erkl\u00e4rung an den Vorstand. Gezahlte Mitgliedsbeitr\u00e4ge werden nicht zur\u00fcckerstattet.<br \/>\n6. Nichtbezahlung des Beitrags trotz zweifacher Mahnung per E-Mail wird einer Austrittserkl\u00e4rung gleichgesetzt.<br \/>\n7. Der Ausschluss eines Mitglieds kann vom Vorstand nach Anh\u00f6rung des betreffenden Mitglieds verf\u00fcgt werden, wenn es die Interessen der Gesellschaft schwerwiegend gesch\u00e4digt hat. Gegen den Ausschluss ist die Beschwerde zul\u00e4ssig, die innerhalb eines Monats nach Zustellung des Ausschlussbescheids beim Vorstand einzulegen ist. \u00dcber die Beschwerde entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder.<br \/>\n8. Die ordentlichen Mitglieder sind stimmberechtigt und w\u00e4hlbar. Junior Mitglieder sind nicht stimmberechtigt und in den Vorstand nicht w\u00e4hlbar.<br \/>\n9. Ordentliche Mitglieder, die sich im beruflichen Ruhestand befinden und seit mindestens 10 Jahren Mitglied in der Gesellschaft sind, k\u00f6nnen eine Umwandlung der Mitgliedschaft in eine nicht beitragspflichtige Seniorenmitgliedschaft beantragen. Seniorenmitglieder sind nicht stimmberechtigt.<br \/>\n10. Mitglieder oder Pers\u00f6nlichkeiten, die sich um die Biomechanik besondere Verdienste erworben haben, k\u00f6nnen von der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Ehrenmitglieder zahlen keinen Jahresbeitrag.<br \/>\n11. Die Mitgliederversammlung kann vom Vorstand vorgeschlagene, nicht dem deutschen Sprachraum angeh\u00f6rende Wissenschaftler zu korrespondierenden Mitgliedern der Gesellschaft w\u00e4hlen. Korrespondierende Mitglieder zahlen keinen Jahresbeitrag. Sie sind nicht stimmberechtigt und nicht in den Vorstand w\u00e4hlbar.<br \/>\n12. Personen sowie private und \u00f6ffentliche Vereinigungen wie Industrieunternehmen, Forschungsinstitute und Arbeitsgemeinschaften, welche die Ziele der Gesellschaft unterst\u00fctzen, k\u00f6nnen vom Vorstand als f\u00f6rdernde Mitglieder aufgenommen werden. Die H\u00f6he des F\u00f6rderbeitrages wird vom Vorstand im Einvernehmen mit dem f\u00f6rdernden Mitglied festgesetzt. F\u00f6rdernde Mitglieder sind nicht stimmberechtigt und nicht in den Vorstand w\u00e4hlbar.<\/p>\n<h2>\u00a7 5 Organe der Gesellschaft<\/h2>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">1. Organe der Gesellschaft sind:<\/p>\n<p style=\"padding-left: 80px;\">a) der Vorstand<br \/>\nb) die Mitgliederversammlung<\/p>\n<h2>\u00a7 6 Der Vorstand<\/h2>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">1. Der Vorstand besteht aus f\u00fcnf Mitgliedern:<\/p>\n<p style=\"padding-left: 80px;\">a) Der Pr\u00e4sident:in<br \/>\nb) der Vizepr\u00e4sident:in<br \/>\nc) der designierten Pr\u00e4sident:in<br \/>\nd) der Schriftf\u00fchrer:in<br \/>\ne) der Schatzmeister:in<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">2. Vorstand im Sinne des \u00a726 BGB sind die in \u00a76.1 genannten Mitglieder des Vorstands. Sie vertreten die Gesellschaft nach au\u00dfen, gerichtlich und au\u00dfergerichtlich. Jeweils zwei der vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder handeln gemeinsam.<br \/>\n3. Die Wahl der unter Abs. 1 Buchstabe a-e genannten Vorstandsmitglieder erfolgt in der ordentlichen Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit. Die Amtsdauer der Pr\u00e4sidentin, der Vizepr\u00e4sident:in und der designierten Pr\u00e4sidentin betr\u00e4gt zwei Jahre; die der Schriftf\u00fchrer:in und der Schatzmeister:in vier Jahre.<br \/>\n4. Die Gr\u00fcndungsversammlung w\u00e4hlt einen kompletten Vorstand. Danach wird jedes zweite Jahr in der Mitgliederversammlung eine designierte Pr\u00e4sident:in gew\u00e4hlt, der im dritten und vierten Jahr als Pr\u00e4sident:in und im f\u00fcnften und sechsten Jahr als Vizepr\u00e4sident:in fungiert. Eine Wiederwahl ist nicht m\u00f6glich. Bei Nichtannahme des Amtes oder Amtsniederlegung wird die Pr\u00e4sident:in\/Vizepr\u00e4sident:in direkt durch die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit gew\u00e4hlt. Eine Wiederwahl von Schriftf\u00fchrer:in und Schatzmeister:in ist m\u00f6glich. Bei Wiederwahl von Schriftf\u00fchrer:in und Schatzmeister:in betr\u00e4gt die Amtszeit zwei Jahre.<br \/>\n5. Der Vorstand gibt sich eine Gesch\u00e4ftsordnung.<br \/>\n6. Der Vorstand beruft Fachaussch\u00fcsse, bzw. Arbeitsgruppen ein. Zudem kann er delegierte Beisitzer:innen in den Vorstand ernennen, welche nicht vertretungsberechtigt sind und bei Abstimmungen kein Stimmrecht haben.<br \/>\n7. Der Vorstand f\u00e4llt seine Entscheidungen mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Bei Pattsituationen entscheidet die Stimme der Pr\u00e4sident:in.<\/p>\n<h2>\u00a7 7 Die Mitgliederversammlung<\/h2>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">1. Einmal im Jahr ist vom Vorstand eine ordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Die Einladung muss schriftlich mindestens 4 Wochen vor dem vorgesehenen Termin erfolgen und die Tagesordnung enthalten. Eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung ist vom Vorstand einzuberufen, wenn er das im Interesse der Gesellschaft f\u00fcr erforderlich h\u00e4lt, oder wenn ein Zehntel der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gr\u00fcnde beantragt.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">2. In der Mitgliederversammlung sind folgende Angelegenheiten zu behandeln:<\/p>\n<p style=\"padding-left: 80px;\">a) die Wahl von Vorstandsmitgliedern<br \/>\nb) Beschlussfassung \u00fcber Tagungsthemen und -orte<br \/>\nc) die Entgegennahme des Finanzberichts \u00fcber das abgelaufene Kalenderjahr und die Festsetzung des Mitgliedsbeitrages f\u00fcr das\u00a0\u00a0 kommende Kalenderjahr.<br \/>\nd) Entlastung des Vorstands<br \/>\ne) Wahl von zwei Kassenpr\u00fcfer:innen<br \/>\nf) Beschlussfassung \u00fcber die Ernennung von Ehrenmitgliedern und die Wahl von korrespondierenden Mitgliedern<br \/>\ng) Beschlussfassung \u00fcber Satzungs\u00e4nderungen<br \/>\nh) Bericht der Fachaussch\u00fcsse, bzw. Arbeitsgruppen.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">3. Anregungen und Antr\u00e4ge f\u00fcr die Mitgliederversammlung sind dem Vorstand sp\u00e4testens zwei Wochen vor dem Termin der Mitgliederversammlung schriftlich einzureichen. Antr\u00e4ge auf Satzungs\u00e4nderungen sind dem Vorstand sp\u00e4testens sechs Wochen vor dem Termin der Mitgliederversammlung schriftlich einzureichen.<br \/>\n4. Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschl\u00fcsse grunds\u00e4tzlich mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Satzungs\u00e4nderungen sowie die Wahl von Ehrenmitgliedern und korrespondierenden Mitgliedern bed\u00fcrfen einer Dreiviertelmehrheit der anwesenden Mitglieder. Die Aufl\u00f6sung der Gesellschaft kann nur mit der Dreiviertelmehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.<br \/>\n5. \u00dcber jede Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu f\u00fchren, das vom Versammlungsleiter und vom Schriftf\u00fchrer zu unterschreiben ist.<br \/>\n6. Eine Mitgliederversammlung gem\u00e4\u00df vorstehend \u00a7 7 Ziffer 1 kann auch als virtuelle Mitgliederversammlung einberufen werden. Die virtuelle Mitgliederversammlung ist gegen\u00fcber der pr\u00e4senten Mitgliederversammlung nach den vorstehenden Vorschriften nachrangig. Der Vorstand entscheidet nach seinem Ermessen \u00fcber die Einberufung. Die Mitglieder werden in der Einladung \u00fcber diese Entscheidung informiert.<br \/>\n7. Virtuelle Mitgliederversammlungen finden in einem nur f\u00fcr Mitglieder zug\u00e4nglichem Chat-Room statt. Die Mitglieder erhalten hierf\u00fcr rechtzeitig ein Passwort. Dieses Passwort ist nur f\u00fcr die anstehende Mitgliederversammlung g\u00fcltig. Mitglieder erhalten das Passwort durch eine gesonderte E-Mail an die beim Verein registrierte E-Mail- Adresse. Rechtzeitig ist die Versendung dabei mindestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung an die dem Verein zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse. Die Mitglieder sind verpflichtet, das Passwort geheim zu halten und dieses nicht an Drittpersonen weiterzugeben.<br \/>\n8. Die sonstigen Bestimmungen der virtuellen Mitgliederversammlungen richten sich nach den allgemeinen Bestimmungen \u00fcber die Mitgliederversammlung.<br \/>\n9. Eine virtuelle Mitgliederversammlung \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins ist unzul\u00e4ssig.<\/p>\n<h2>\u00a7 8 Gesch\u00e4ftsjahr<\/h2>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">Als Gesch\u00e4ftsjahr der Gesellschaft gilt das Kalenderjahr.<\/p>\n<h2>\u00a7 9 Datenschutz<\/h2>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">1. Zur Erf\u00fcllung der Zwecke und Aufgaben des Vereins werden unter Beachtung der Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) personenbezogene Daten \u00fcber pers\u00f6nliche und sachliche Verh\u00e4ltnisse der Mitglieder im Verein verarbeitet.<br \/>\n2. Soweit die in den jeweiligen Vorschriften beschriebenen Voraussetzungen vorliegen, hat jedes Vereinsmitglied insbesondere die folgenden Rechte:<\/p>\n<p style=\"padding-left: 80px;\">a) das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DS-GVO,<br \/>\nb) das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DS-GVO,<br \/>\nc) das Recht auf L\u00f6schung nach Artikel 17 DS-GVO,<br \/>\nd) das Recht auf Einschr\u00e4nkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DS-GVO,<br \/>\ne) das Recht auf Daten\u00fcbertragbarkeit nach Artikel 20 DS-GVO und<br \/>\nf) das Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DS-GVO.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">3. Den Organen des Vereins, allen Mitarbeiter:innen oder sonst f\u00fcr den Verein T\u00e4tigen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als dem jeweiligen Aufgabenerf\u00fcllung geh\u00f6renden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zug\u00e4nglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch \u00fcber das Ausscheiden der oben genannten Personen aus dem Verein hinaus.<\/p>\n<p><strong>(Gem\u00e4\u00df Beschluss der Mitgliederversammlung vom 07.05.2025)<\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00a7 1 Name, Sitz und Rechtsf\u00e4higkeit Der Name der Gesellschaft lautet \u201cDeutsche Gesellschaft f\u00fcr Biomechanik\u201d. Ihr Sitz ist Ulm. Sie ist in das dortige Vereinsregister einzutragen. Nach der Eintragung erh\u00e4lt der Vereinsname den Zusatz \u201ce. 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